Erhöhung der Förderpauschale für Frauenhäuser – gut gemeint, schlecht gemacht

Die Absicht der schwarz-grünen Landesregierung, die jährliche Förderpauschale für Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen zu erhöhen, ist zweifellos ein positiver Ansatz, der lange überfällig war. Endlich können die Träger der Einrichtungen ihre steigenden Kosten ausgleichen und ihre Beratungsangebote erweitern. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, der erstmal Lob verdient.

Gleichzeitig dürfen wir uns aber nicht blenden lassen, denn die versprochene Anpassung wird keinen einzigen neuen Frauenhausplatz in Nordrhein-Westfalen schaffen. Die dramatische Versorgungslücke, die es besonders in ländlichen Gebieten gibt, bleibt bestehen. Es ist jedoch entscheidend, dass wir für Frauen, die dringend Schutz und Unterstützung benötigen, die nötigen Kapazitäten schaffen. Hier liegt viel Arbeit vor uns, und es ist im Interesse der vielen Betroffenen, dass wir uns konsequent einsetzen und schnelle Lösungen finden.

Darüber hinaus darf man nicht übersehen, dass die Bedürfnisse queerer Menschen erneut nicht ausreichend berücksichtigt werden. Insofern also leider: Gut gemeint, aber schlecht gemacht. In Zeiten, in denen häusliche Gewalt unaufhörlich zunimmt, muss die Landesregierung mehr tun, um den Schutz von allen Betroffenen zu gewährleisten. Häusliche Gewalt trifft auch queere Menschen. Auch queere Menschen brauchen dringend Ansprechpartner und Schutz.

Wir können und sollten nicht zufrieden sein, solange noch so viel Arbeit vor uns liegt. Die Erhöhung der Förderpauschale ist ein erster Schritt, aber es bedarf weiterer Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle, die Opfer häuslicher Gewalt sind, angemessen unterstützt werden und Zugang zu Hilfe haben. Ich hoffe, dass wir es gemeinsam schaffen, diese dringenden Probleme anzugehen und eine umfassende Lösung zu finden.

„Gehsteigbelästigungen“ verbieten – unabhängige Beratung sichern

Bereits vergangenen Monat haben wir im Landtag über die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen debattiert, heute haben wir das Thema nochmal von einer anderen Seite betrachtet. Mit dem vermehrten Auftreten von Gehsteigbelästigungen ist ein Trend aus den USA zu uns gekommen, dem wir etwas entgegensetzen müssen. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, werden vor entsprechenden Einrichtungen und Praxen verbal angegriffen, beschimpft und teils sogar körperlich bedrängt- eine Form der Belästigung, die eine massive Verletzung der Privatsphäre und des Selbstbestimmungsrechts der betroffenen Frauen darstellt.

Wir Freie Demokraten setzen wir uns für die Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen ein. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch ist eine persönliche, die immer aus triftigen Gründen getroffen wird. Wer in Deutschland einen Abbruch in Erwägung zieht, ist zu einer vorherigen Beratung verpflichtet. Ein Konzept, das wir als sinnvoll erachten, denn es gibt den betroffenen Frauen Sicherheit. Gleichzeitig können sie sich aber somit auch den Gang zu den entsprechenden Einrichtungen nicht ersparen. Es darf daher nicht sein, dass sie dann zusätzlich belastet, bloßgestellt und durch Proteste und Angriffe in ihrer freien Entscheidung beeinflusst werden. Betroffene Frauen dürfen keine Angst haben, die für sie richtige Entscheidung zu treffen.

Nicht selten kämpfen betroffene Frauen auch mit anderen Belastungen, wie z.B. Gewalterfahrungen, manchmal sind sie traumatisiert, manchmal haben sie Angst vor dem Partner oder der eigenen Familie. Daher muss sichergestellt werden, dass ihre Anonymität geschützt ist. Gleiches gilt im Übrigen auch für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Ärzte und Ärztinnen in den Klinken, Praxen und Beratungsstellen. Sie sind oft die einzigen Bezugspersonen, die betroffene Frauen haben. Auch für sie darf ihre Arbeit nicht zur Belastung werden, sodass womöglich weitere Versorgungsmängel entstehen.

Daher sind wir der Meinung: Es braucht gesetzliche Regelungen, die schwangeren Frauen und auch anderen Beratungssuchenden den ungehinderten Zugang zu entsprechenden Einrichtungen ermöglicht. Das Recht auf Meinungs- Versammlungs- und Religionsfreiheit darf nicht zu Lasten von Frauen in Notsituationen ausgeübt werden, sondern kann sich als Protest örtlich von Beratungsstellen abgrenzen. Es müssen rechtlich verankerte Lösungen gefunden werden, die den Frauen die Inanspruchnahme von objektiver Beratung ungestört und anonym ermöglicht und es ist wichtig und richtig, dass die Bundesregierung den Zugang zu Abtreibungsberatungen bereits gesetzlich absichern will.

Ich wünsche mir, dass wir den Dialog über Schwangerschaftsabbrüche offen und respektvoll führen, ohne Frauen zu stigmatisieren oder zu verurteilen. Vielmehr müssen wir ihnen Hilfe und Unterstützung anbieten und ihnen den Schutz bieten, den sie verdienen.