Ich möchte heute von einer neuen Aufgabe von mir berichten: Ich bin erstmals Mitglied in einer Enquetekommission, und zwar zum Thema „Chancengleichheit in der Bildung“ und weil ich mir vorstellen kann, dass nicht jeder genau weiß, was das ist, will ich es hier einmal erklären:
Eine Enquetekommission ist ein Sondergremium neben dem üblichen, parlamentarischen Tagesgeschäft. Jede Fraktion darf einmal in der Legislaturperiode eine Enquetekommission zu einem Thema beantragen. Wie man schon erahnen kann, kommt der Ausdruck „Enquete“ aus dem Französischen und bedeutet „Untersuchung“ oder „Befragung“ – und genau darum geht es bei unserer Arbeit in dem Gremium. So darf jede Fraktion beispielsweise eine Expertin oder einen Experten benennen, die befragt werden. Das können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen oder Verbänden sein.
Eine Enquetekommission läuft über eine Legislaturperiode, etwa 2-4 Jahre. Am Ende wird dann ein ausführlicher Bericht mit den gewonnenen Erkenntnissen und Schlussfolgerungen eingereicht. Bei unserem Thema, Chancengleichheit in der Bildung, geht es darum, herauszufinden, wie das Leben von Schülerinnen und Schülern in der Zukunft aussieht und welches Wissen ihnen vermittelt werden muss. Um hier auch Kinder und Jugendliche mit einzubeziehen, und uns ein Bild von realen Bedingungen zu machen, bleiben wir nicht nur in unserem Besprechungsraum im Landtag, sondern gehen auch raus und besuchen Schulen aller Art.
Übrigens: Eine Enquetekommission tagt nicht öffentlich. Eine sehr angenehme Arbeitsform, denn der Aspekt der Presse und Öffentlichkeit fällt bei der Arbeit und in Diskussionen mit anderen Fraktionen weg.