Chancengleichheit für Kinder mit Lese-Rechtschreibstörung und Rechenschwäche

Am vergangenen Dienstag haben wir im Schulausschuss eine große Anhörung zum Thema Chancengleichheit für Kinder mit Lese-Rechtschreibstörung (LRS) und Rechenschwäche (Dyskalkulie) durchgeführt. Bei der Lese- und Rechtschreibstörung handelt es sich um Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben, es werden beispielsweise Buchstaben ausgelassen, hinzugefügt oder vertauscht. Das beeinflusst dann nicht nur den Deutschunterricht, sondern auch andere Schulfächer. Für betroffene Kinder eine echte Herausforderung. Insgesamt ist festzustellen: Es fehlt uns weniger an Erkenntnissen, wir müssen endlich die richtigen Maßnahmen umsetzen.

Um diesen Kindern zu helfen, müssen Lehrkräfte in der Lage sein, betroffene Schülerinnen und Schüler zu identifizieren und individuell zu fördern. Daher sind wir der Meinung, dass LRS und Dyskalkulie in der Lehrerausbildung stärker verankert werden sollten. Außerdem müssen auch für Dyskalkulie Nachteilsausgleiche gewährt werden, um zu vermeiden, dass betroffene Schülerinnen und Schüler durch schlechte Noten entmutigt werden. Abgesehen von wichtigen Angeboten zur Sprachtherapie, die von Schulen unbedingt angeboten werden müssen, brauchen wir zudem Beratungsstellen für Betroffene, Eltern und Lehrer – denn Eltern sind unverzichtbar, wenn es darum geht, ihre Kinder beim Lernen zu unterstützen und mit Lehrkräften und Fachleuten zusammenzuarbeiten. Auch sie brauchen also eine Hilfestellung, um ihr Kind optimal fördern zu können.

Chancengerechtigkeit für alle Kinder ist unser Ziel, und wir müssen sicherstellen, dass jedes Kind die Unterstützung erhält, die es braucht. Dazu ist es unverzichtbar, dass wir die Grundvoraussetzungen nachhaltig verbessern. Wichtig ist: Betroffene Kinder sind nicht weniger intelligent oder faul – sie sind lediglich gezwungen, einen anderen Weg zu gehen und wir sind in der Verantwortung, ihnen diesen zu ebnen.

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